Geschäftsbedingungen
der Fa. Carsan Kältetechnik GmbH
Die
nachstehenden Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer
Angebote und den mit uns abgeschlossenen
Lieferverträgen,
soweit wir nicht im Angebotstext oder im Text der Auftragsbestätigung etwas abweichendes mit dem Kunden
vereinbaren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn wir
ihnen schriftlich zustimmen.
Eines
Widerspruchs gegen deren Geltung im Einzelfall bedarf es nicht. Vertragliche
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Unsere
Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit
demselben Auftraggeber, ohne dass
diese
nochmals zugesandt werden müssen, und zwar auch dann, wenn wir im Einzelfall
nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen
haben.
Dieser
Kauf im Onlineshop ist für den Käufer bindend, jedoch steht es der Fa. Carsan Kältetechnik GmbH frei, die Durchführung
des
Auftrages innerhalb der Lieferfrist abzulehnen.
Behebbare
Mängel am Kaufgegenstand verpflichten den Verkäufer nicht zur Preisminderung
bzw. Akzeptierung des
Nichteinhaltens
der vereinbarten Zahlungsziele, wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen
Zeit behoben wird.
Die
schriftlich bekannt zugebende Nachlieferungsfrist beträgt mindestens 30 Tage ab
dem im Kaufvertrag eingetragenen
Liefertermin.
Reklamationen
können nur schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bzw.
Fertigstellung der Montage
berücksichtigt
werden.
Mit
der Übernahme der Ware vom Käufer und Unterschrift des Lieferscheins gilt die
Ware als in Ordnung.
Mündliche
oder schriftliche nicht in diesem Kaufvertrag aufgenommene Abmachungen sind
ungültig.
Bei
mehreren Käufern gelten die Vertragsbestimmungen für alle, insbesondere haften
sie der Fa. Carsan Kältetechnik GmbH zu
ungeteilter
Hand.
Die
Bezahlung ist nach erfolgter Lieferung bzw. - wenn vereinbart - nach erfolgter
Montage fällig, auch dann, wenn durch
Nichtverschulden
der Lieferfirma die Montage nicht durchgeführt werden kann. Dadurch entstandene
Mehrkosten werden durch
Fa. Carsan Kältetechnik GmbH gesondert verrechnet.
Bei
Nichteinhaltung der Ratenkonditionen tritt Terminverlust ein.
Für
den Fall des Zahlungsverzuges werden 1,5% Zinsen pro Monat vereinbart und
anerkannt.
Bis
zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme samt Nebengebühren und allfälliger
Lagerkosten verbleibt das Eigentumsrecht
an
der verkauften Ware der Fa. Carsan Kältetechnik GmbH,
jedoch trägt der Käufer das Risiko für jede Beschädigung oder den
Verlust
der Ware. Im Falle einer Pfändung von dritter Seite ist dem Verkäufer sofort
Mitteilung zu machen.
Höhere
Gewalt, Streiks oder sonstige unvorhergesehene unabwendbare Hindernisse in den
Erzeugerwerken bzw.
Transportverzögerungen
berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Auftrag zurückzutreten.
Teillieferungen gelten als vereinbart.
Für
etwaige Schäden, Verdienstentgang usw. infolge
verspäteter Lieferung kommt der Verkäufer nicht auf.
Die
Lieferung gilt auch dann als erfüllt, wenn der Käufer die bestellte Ware zum
fixierten Liefertermin nicht übernimmt und diese
beim
Verkäufer versandbereit ist.
Sollte
bei vertraglich ausgemachter Barzahlung der volle Betrag nicht nach erfolgter
Lieferung bzw. Montage dem Verkäufer
übergeben
werden, ist der Verkäufer berechtigt einen Wechsel auszustellen und der Käufer
verpflichtet sich, diesen zu
akzeptieren.
Bei
Ratengeschäften verpflichtet sich der Käufer, die Kreditpapiere eines
österreichischen Kreditinstitutes zu unterfertigen und
eine
dem Wert der Ware entsprechende Einbruch- und Schadensversicherung zu Lasten
des Käufers zu den normalen
Versicherungsbedingungen
abzuschließen, ansonst Terminverlust als eingetreten
gilt.
Es
gelten sämtliche Bedingungen, die sich aus dem Eigentumsvorbehalt rechtlich
ergeben. Bei Pfändung des
Kaufgegenstandes
muss innerhalb von 5 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes die Verkaufsfirma
verständigt werden. Bei
Nichtbezahlung
auch nur einer Rate tritt Terminverlust in Haupt- und Nebensache ein. Bei
Terminverlust ist auch der Verkäufer
ohne
gerichtlichen Entscheid berechtigt, den Kaufgegenstand der Benutzung des
Käufers zu entziehen und in eigenen
Gewahrsam
zu nehmen. Eine solche Maßnahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag bzw.
Übernahme des
Kaufgegenstandes
anstatt der Zahlung.
Auf
die Anfechtung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes
und wegen Irrtums wird verzichtet.
Bei
Stornierung des Kaufvertrages durch den Kunden werden als Stornogebühr 20% der
Auftragssumme verrechnet. Aber
auch
bei Stornierung des Auftrages durch die Verkaufsfirma selbst wegen
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen (z.B.
Anzahlung
oder Bankgarantie) kommen 20% Stornogebühr zur Verrechnung.
Davon
abweichende Stornobedingungen müssen bei Abschluss des Kaufvertrages
schriftlich festgehalten werden.
Erfüllungsort
und Gerichtstand ist Graz.
Der
Verkäufer ist berechtigt, für den Fall der Geltendmachung seines
Eigentumsvorbehalts, die gelieferten Waren jederzeit und
ohne
weitere Verständigung abzuholen.
Angebote
sind freibleibend. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
Die
Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer, wenn nicht anders
angegeben
Wir
sind berechtigt, die Art des Transportmittels selbst zu bestimmen. Der
Besteller kann keine Einwände gegen die Höhe der
Kosten
oder Geeignetheit der Versendungsart geltend machen, soweit er nicht spätestens
vier Wochen vor dem vorgesehenen
Versand
genaue schriftliche Anweisungen gibt. Nur auf Wunsch des Bestellers und auf
seine Kosten veranlassen wir die
Versicherung
der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch-Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie
sonstige versicherbare
Risiken.
Die im Shop angegebenen Preise verstehen Sich exkl.
Ust und inkl. Zustellung frei Bordsteinkante (ohne
Einbringung ins Lokal und ohne Inbetriebnahme)!
Die Gefahr
geht spätestens mit der Übergabe der Liefergegenstände an den Spediteur oder
Frachtführer auf den Besteller
über,
bei Lieferung mit Aufstellung am Tage ihrer Betriebsbereitschaft.
Wenn
der Versand oder die Aufstellung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten
hat, verzögert wird, so geht in beiden Fällen
die
Gefahr auf die Dauer der hierdurch entstandenen Lieferfrist-Verzögerung auf den
Besteller über.