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Geschäftsbedingungen der Fa. Carsan Kältetechnik GmbH

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und den mit uns abgeschlossenen

Lieferverträgen, soweit wir nicht im Angebotstext oder im Text der Auftragsbestätigung etwas abweichendes mit dem Kunden

vereinbaren. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

Eines Widerspruchs gegen deren Geltung im Einzelfall bedarf es nicht. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass

diese nochmals zugesandt werden müssen, und zwar auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug

genommen haben.

Dieser Kauf im Onlineshop ist für den Käufer bindend, jedoch steht es der Fa. Carsan Kältetechnik GmbH frei, die Durchführung

des Auftrages innerhalb der Lieferfrist abzulehnen.

Behebbare Mängel am Kaufgegenstand verpflichten den Verkäufer nicht zur Preisminderung bzw. Akzeptierung des

Nichteinhaltens der vereinbarten Zahlungsziele, wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Zeit behoben wird.

Die schriftlich bekannt zugebende Nachlieferungsfrist beträgt mindestens 30 Tage ab dem im Kaufvertrag eingetragenen

Liefertermin.

Reklamationen können nur schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bzw. Fertigstellung der Montage

berücksichtigt werden.

Mit der Übernahme der Ware vom Käufer und Unterschrift des Lieferscheins gilt die Ware als in Ordnung.

Mündliche oder schriftliche nicht in diesem Kaufvertrag aufgenommene Abmachungen sind ungültig.

Bei mehreren Käufern gelten die Vertragsbestimmungen für alle, insbesondere haften sie der Fa. Carsan Kältetechnik GmbH zu

ungeteilter Hand.

Die Bezahlung ist nach erfolgter Lieferung bzw. - wenn vereinbart - nach erfolgter Montage fällig, auch dann, wenn durch

Nichtverschulden der Lieferfirma die Montage nicht durchgeführt werden kann. Dadurch entstandene Mehrkosten werden durch

Fa. Carsan Kältetechnik GmbH gesondert verrechnet.

Bei Nichteinhaltung der Ratenkonditionen tritt Terminverlust ein.

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 1,5% Zinsen pro Monat vereinbart und anerkannt.

Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme samt Nebengebühren und allfälliger Lagerkosten verbleibt das Eigentumsrecht

an der verkauften Ware der Fa. Carsan Kältetechnik GmbH, jedoch trägt der Käufer das Risiko für jede Beschädigung oder den

Verlust der Ware. Im Falle einer Pfändung von dritter Seite ist dem Verkäufer sofort Mitteilung zu machen.

Höhere Gewalt, Streiks oder sonstige unvorhergesehene unabwendbare Hindernisse in den Erzeugerwerken bzw.

Transportverzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit

hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Auftrag zurückzutreten. Teillieferungen gelten als vereinbart.

Für etwaige Schäden, Verdienstentgang usw. infolge verspäteter Lieferung kommt der Verkäufer nicht auf.

Die Lieferung gilt auch dann als erfüllt, wenn der Käufer die bestellte Ware zum fixierten Liefertermin nicht übernimmt und diese

beim Verkäufer versandbereit ist.

Sollte bei vertraglich ausgemachter Barzahlung der volle Betrag nicht nach erfolgter Lieferung bzw. Montage dem Verkäufer

übergeben werden, ist der Verkäufer berechtigt einen Wechsel auszustellen und der Käufer verpflichtet sich, diesen zu

akzeptieren.

Bei Ratengeschäften verpflichtet sich der Käufer, die Kreditpapiere eines österreichischen Kreditinstitutes zu unterfertigen und

eine dem Wert der Ware entsprechende Einbruch- und Schadensversicherung zu Lasten des Käufers zu den normalen

Versicherungsbedingungen abzuschließen, ansonst Terminverlust als eingetreten gilt.

Es gelten sämtliche Bedingungen, die sich aus dem Eigentumsvorbehalt rechtlich ergeben. Bei Pfändung des

Kaufgegenstandes muss innerhalb von 5 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes die Verkaufsfirma verständigt werden. Bei

Nichtbezahlung auch nur einer Rate tritt Terminverlust in Haupt- und Nebensache ein. Bei Terminverlust ist auch der Verkäufer

ohne gerichtlichen Entscheid berechtigt, den Kaufgegenstand der Benutzung des Käufers zu entziehen und in eigenen

Gewahrsam zu nehmen. Eine solche Maßnahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag bzw. Übernahme des

Kaufgegenstandes anstatt der Zahlung.

Auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes und wegen Irrtums wird verzichtet.

Bei Stornierung des Kaufvertrages durch den Kunden werden als Stornogebühr 20% der Auftragssumme verrechnet. Aber

auch bei Stornierung des Auftrages durch die Verkaufsfirma selbst wegen Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen (z.B.

Anzahlung oder Bankgarantie) kommen 20% Stornogebühr zur Verrechnung.

Davon abweichende Stornobedingungen müssen bei Abschluss des Kaufvertrages schriftlich festgehalten werden.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Graz.

Der Verkäufer ist berechtigt, für den Fall der Geltendmachung seines Eigentumsvorbehalts, die gelieferten Waren jederzeit und

ohne weitere Verständigung abzuholen.

Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer, wenn nicht anders angegeben

Wir sind berechtigt, die Art des Transportmittels selbst zu bestimmen. Der Besteller kann keine Einwände gegen die Höhe der

Kosten oder Geeignetheit der Versendungsart geltend machen, soweit er nicht spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen

Versand genaue schriftliche Anweisungen gibt. Nur auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten veranlassen wir die

Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch-Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare

Risiken.

Die im Shop angegebenen Preise verstehen Sich exkl. Ust und inkl. Zustellung frei Bordsteinkante (ohne Einbringung ins Lokal und ohne Inbetriebnahme)!

 

 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Liefergegenstände an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller

über, bei Lieferung mit Aufstellung am Tage ihrer Betriebsbereitschaft.

Wenn der Versand oder die Aufstellung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert wird, so geht in beiden Fällen

die Gefahr auf die Dauer der hierdurch entstandenen Lieferfrist-Verzögerung auf den Besteller über.

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